Arbeitsrecht: Verhindert Urlaub die Wechselschicht, dann gibt es trotzdem die Zulage

08-APR-10

Zahlt ein Arbeitgeber (hier des öffentlichen Dienstes) seinen Mitarbeitern, die in Wechselschicht arbeiten, eine höhere Zulage als denjenigen, die nur Schichtarbeit leisten, so steht die (hier um 65 Euro monatlich höhere) Wechselschichtzulage auch dann zu, wenn in einem Monat eine Wechselschicht deshalb ausfällt, weil sich der Beschäftigte im Urlaub befunden hat. (BAG, 10 AZR 58/09)