Zweitwohnungssteuer: Alleinerziehende dürfen nicht anders behandelt werden als Eheleute

01-APR-10

Lebt eine alleinerziehende Mutter in einer Stadt außerhalb von Hamburg (wo die Tochter der Frau auch die Schule besucht), mietet sie sich jedoch eine Wohnung in der Hansestadt, weil sie dort arbeitet, so muss sie keine Zweitwohnungssteuer dafür berappen. Es verstoße gegen das Grundgesetz ("Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung"), wenn Eheleute oder Lebenspartnerschaften in einem solchen Fall von der Zweitwohnungssteuer befreit werden, Alleinerziehende aber nicht, so der Bundesfinanzhof. (AZ: II R 67/08)